Schulgesetze in Deutschland formulieren für jeden Schüler das Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.

Im Zuge der zunehmenden Heterogenität durch Inklusion und Migration wird diese Aufgabe für Lehrkräfte mehr und mehr zu einer kaum mehr leistbaren Grundlage ihrer Arbeit.

Wir haben die langjährige Erfahrung gemacht, dass individuelle Förderung dann gelingen kann, wenn Schul- und Unterrichtsentwicklung von Schulleitung und Kollegium als primäre Entwicklungsaufgabe verstanden werden.

Folgende Kriterien sind von zentraler Bedeutung:

  • Um individuelle Förderung im Unterricht leisten zu können, bedarf es pädagogischer Diagnostik, um zu erkennen, wo der einzelne Schüler/ die einzelne Schülerin steht und wie er/sie sich entwickelt.
  • Die didaktische und methodische Konzeption der Schule solllte so angelegt sein, dass Schüler*innen im eigenen Tempo lernen und üben können.

  • Der Stundenplan enthält individuelle Forder- und Fördermöglichkeiten.
  • Formen der Differenzierung werden im Unterricht und außerunterrichtlich genutzt.

  • Es gibt Materialien für unterschiedliche Lernstände.

  • Der Ganztag leistet einen nicht unerheblichen Beitrag zur individuellen Entwicklung der Schüler*innen.

  • Die Schule hat ein differenziertes Beratungsangebot .....

 

Fragen Sie in unserem Team nach Unterstützung für Ihre Schule!
Führen Sie einen pädagogischen Tag mit uns und Ihrem Kollegium durch und erfahren Sie, wie der "Masterplan" 
für Ihre Schule aussehen kann.